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Sie pflegen Ihr Wasser mit dem bewährten REVAcil-System. Dazu setzen Sie auch REVAtop+ ein, das ca. 35% Wasserstoffperoxid enthält. Der Verkauf dieses Produktes wird durch die
Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV) geregelt und Anfang August tritt eine neue Verordnung in Kraft. Das hat am 4. Juli 2008 der Bundesrat beschlossen.
Hintergrund: Am 4. September
2007 wurden im Sauerland mutmaßliche Terroristen festgenommen, die sich Wasserstoffperoxid beschafft, hatten um dieses gezielt für Anschläge zu benutzen.
Nun ändert sich Anfang August
2008 für den Verkauf von Produkten mit Wasserstoffperoxid > 12% (also REVAtop+ denn das hat 35%) folgendes:
Es ist kein Versand von REVAtop+ an
Endverbraucher mehr möglich. Bei Abholung von REVAtop+ müssen wir eine Identitätsfeststellung vornehmen. Der Käufer muss mindestens 18 Jahre alt sein und
uns schriftlich bestätigen, dass er den gekauften Stoff in erlaubter Weise zur Wasserpflege verwenden will. Sollte der Käufer einen Abholer beauftragen, so
muss auch hier eine Identitäts- feststellung vorgenommen werden. Eine Entnahme aus dem Verkaufsregal ist verboten - die Ware muss
Ihnen übergeben werden.
Gesetzlich sind wir dann verpflichtet, ein Abgabebuch zu führen und dieses 5 Jahre aufzubewahren, da sich Ermittlungen im terroristischen
Bereich länger hinziehen können.
Wir empfehlen unseren Kunden, die wir bisher per Spedition beliefern durften sich bei Bedarf mit uns in Verbindung zu setzen. Vielleicht können Freund oder
Verwandte das Produkt hier abholen - denn Abholen hier in Lehre-Wendhausen ist möglich.
Bei den Kunden, die hier REVAtop+ abholen, bitten wir schon jetzt um Verständnis für die Einhaltung der
gesetzlichen Vorgaben. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis mit.
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Hier weitere Informationen. Es gibt schon immer die neun Sprengstoffgrundstoffe. Wir führen diese aus bewussten Gründen hier nicht einzeln auf. Zu
diesen Grundstoffen gehörte Wasserstoffperoxid (Massengehalt >50%). Geändert wurde in der ChemVerbotsV jetzt: Wasserstoffperoxid (Massengehalt >12%) ist jetzt ein
Sprengstoffgrundstoff. Somit war REVAtop mit 35% früher kein Sprengstoffgrundstoff aber durch die Herabsetzung des Massengehaltes von 50% auf 12% wurde jetzt daraus ein Sprengstoffgrundstoff.
Für giftige und sehr giftige Stoffe musste der Handel schon immer ein Abgabebuch führen und dieses 3 Jahre lang aufheben. Mit der Neuregelung wurde die Pflicht für ein Abgabebuch auch
für die neun Sprengstoffgrundstoffe eingeführt. Gleichzeitig wurde die Aufbewahrungsfrist dieses Abgabebuches von 3 Jahren auf 5 Jahre erweitert.
Wir hoffen, dass wir die uns vorliegenden
Informationen und Texte hier verständlich dargestellt haben. Sollte uns ein Fehler unterlaufen sein, bitten wir um Nachsicht und um eine Info per eMail an: verkauf@revacil.de
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